FAQ
Forum Ausbildung/Job in den IT-Berufen
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[1] About


[2] Vor der Ausbildung/Umschulung


[3] Während der Ausbildung/Umschulung


[4] Nach der Ausbildung/Umschulung


[5] Geld


[6] Linksammlung



[1] About

[1.1] Wozu diese FAQ?

Diese FAQ enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen im Forum Ausbildung/Job von www.fachinformatiker.de und verweist auf bereits bestehende Threads zu häufig vorkommenden Themen.

Beziehe Dich wenn möglich bitte auf diese FAQ, um das Forum zu entlasten!

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[1.2] Wer pflegt diese FAQ?

Die Moderatoren des Job/Ausbildungsforums von www.fachinformatiker.de.

Jeder kann daran mitarbeiten. Wenn Du eine Anregung oder Ergänzung hast, schicke sie bitte per email an einen der Moderatoren.

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[1.3] Wo finde ich weitere Informationen?

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[1.4] Wozu dient diese FAQ nicht?

Sie ist keine umfassende Information zu allen Ausbildungs- und Jobfragen, sondern beantwortet nur die am häufigsten gestellten Fragen und verweist auf bereits bestehende Threads zu häufig wiederkehrenden Themen.

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[2] Vor der Ausbildung/Umschulung

[2.1] Die vier Fachrichtungen

Die vier IT-Berufe teilen sich in vier Gruppen:

Informationen dazu gibt es beim Arbeitsamt im BIZ und auf verschiedenen Wesites, z. B. beim Bundesinstitut für Berufsbildung

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[2.2] Ausbildungsplatzsuche

Ausbildungsplätze kann man über das Arbeitsamt unter asis finden oder Ausbildungsbetriebe bei der zuständigen IHK erfragen.

Bildungsträger (Umschulungen) werden vom zuständigen Arbeitsamt oder IHK genannt.

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[2.3] Voraussetzungen

Für die Ausbildung in einem der IT-Berufe gibt es keine Mindestvoraussetzungen, Hauptschulabschluss ist ausreichend.

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[2.4] Umschulung/Förderung

Umschulungen werden von Bildungsträgern durchgeführt oder finden betrieblich statt.

Die Förderung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch III, §§ 77-96 (SGB III)

Gefördert wird, wenn

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[2.5] Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch III, §§ 59-76 (SGB III)

BAB gewährt das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen

Weitere Auskünfte dazu gibt es beim Arbeitsamt.

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[3] Während der Ausbildung/Umschulung

[3.1] Berufsschule

Grundlage der Berufsschulpflicht ist das Schulgesetz (SchulG) der einzelnen Bundesländer.

Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, nach 10 Schulbesuchsjahren, beginnt die Berufsschulpflicht. Sie dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

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[3.2] Nach der Berufsschule in den Betrieb?

Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht, der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt, nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.

Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Für Volljährige gilt, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann.

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[3.3] Verkürzung der Ausbildungszeit

Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden. Voraussetzungen sind:

Die Verkürzung der Ausbildungszeit ist an einen Termin gebunden. Nähere Informationen darüber erteilt die zuständige IHK.

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[3.4] Berichtsheft

Das Führen eines Berichtsheftes ist Pflicht, auch für Umschüler.

Dazu auch § 39 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Zulassung zur Abschlussprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,
....
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und ...

Die Form des Berichtsheftes ist in der Regel frei wählbar.

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[3.5] Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)

§ 3 BUrlG: Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Zusätzlich gilt für Minderjährige:

§ 19 JArbSchG: Urlaub

....
(2) Der Urlaub beträgt jährlich
1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Abweichende Regelungen können sich aus Tarifverträgen u. ä. ergeben.

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[3.6] Freistellung vor der Prüfung

Eine gesetzliche Freistellung vor der Prüfung gibt es nur für Jugendliche (unter 18 Jahre alt)

Auszubildende über 18 Jahre sind nur für die Teilnahme zur Prüfung freizustellen.

§ 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen
1. [...]
2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen.

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[3.7] Zuständige Stellen

Zuständige Stellen sind die jeweils zuständige IHK und das Arbeitsamt.

Zuständige Stellen bezüglich Prüfungen siehe FAQ Prüfungen

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[4] Nach der Ausbildung/Umschulung

[4.1] Ausbildungsende

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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[4.2] Zeugnis

§ 8 BBiG

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

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[4.3] Arbeitslosmeldung

Eine Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag nach Ende der Ausbildung/Umschulung erfolgen, weil Ansprüche erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung geltend gemacht werden können.

Zu beachten ist ab 01.07.2003, dass eine Arbeitssuchendmeldung "unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt" zu erfolgen hat. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen (§ 37 b SGB III). Bei nicht erfolgter unverzüglicher Meldung droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung (§ 141 SGB III).

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[4.4] Mobilitätshilfe

§ 53 SGB III

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),
2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).

(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden.

(4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie beim Arbeitsamt als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.

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[5] Geld

[5.1] Azubi-Entlohnung

Die Entlohnung ist unterschiedlich, richtet sich z. B. nach Region und Grösse des Betriebes, es sei denn es gelten im Betrieb Tarifverträge.

Richtwerte sind z. B. bei der IGMetall, ver.di und IGMedien zu erfragen.

Siehe auch 6.1

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[5.2] Gehälter nach der Ausbildung

Auch hier können Richtwerte bei den Gewerkschaften, z. B. IGMetall, ver.di, IGMedien, erfragt werden, beruflich sind die IT-Berufe der IGMetall zugeordnet.

Unter anderem sind folgende Gesichtspunkte bei der Gehaltsvorstellung zu beachten:

Siehe auch 6.2

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[5.3] Unterhaltsgeld/Anschlussunterhaltsgeld

Unterhaltsgeld: Sozialgesetzbuch III §§ 77-96 (SGB III)

Anschlussunterhaltsgeld (Wird übergangsweise nur noch geleistet, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist):

Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld hat ein Arbeitnehmer, der

Das Anschlussunterhaltsgeld wird genau so bemessen wie das Unterhaltsgeld.

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[5.4] Kindergeld

Der Bezug von Kindergeld richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

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[6] Linksammlung

Die Linksammlung verweist auf bestehende Threads zu häufig wiederkehrenden Themen.

[6.1] Azubi-Entlohnung

Bestehende Threads zur Azubi-Entlohnung gibt es hier:

Unterstützend sollte die Suchfunktion des Boards genutzt werden.

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[6.2] Gehälter nach der Ausbildung

Bestehende Threads zu Gehältern nach der Ausbildung:

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[6.3] Urlaubsgeld

Bestehende Threads zum Urlaubsgeld:

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[6.4] Übergangs-/Unterhaltsgeld

Bestehende Threads zu Übergangs-/Unterhaltsgeld:

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[6.5] Wohngeld und Fahrkostenerstattung

Bestehende Threads zu Wohngeld und Fahrkostenerstattung:

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[6.6] BAB, Steuern

Bestehende Threads zu BAB, Steuern etc.:

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[6.7] Gehalt Nebenjob

Bestehende Threads zu Nebenjobs:

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[6.8] Berufsschule

Bestehende Threads zu Berufsschulfragen:

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[6.9] Kündigungsfristen

Bestehende Threads zu Kündigungsfristen:

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